Allgemeine Mindestanforderungen an das

Fassadengerüst für die Installation von Photovoltaikanlagen auf Schrägdächer

 

Grundsätzlich gelten die Ausführungsvorschriften der BG Bau mit den Grundsätzen aus der DGUV Information 201-011 „Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten“

 

Darüber hinaus ist ein Gerüst nach dem in Abbildung 1 abgebildeten Schema und den in diesem Dokument genannten zusätzlichen Anforderungen zu errichten.

 

Es gilt, dass immer eine Möglichkeit zum Anstellen eines Leiterliftes, welcher den Materialtransport übernimmt, vorgesehen werden muss.

 

Die Verankerung des Gerüstes an der Fassade ist zu vermeiden. Es ist mit Gerüstabstützungen zu arbeiten.

Abbildung 1

Begriffsdefinition

 

Zuordnung der Elemente:

1.        Fussspindel

2.        Stellrahmen Gerüst

3.        Durchgangsrahmen

4.        Rohrverbinder Kupplung Durchgang

5.        Rohrverbinder Mit Kupplung

6.        Stirngeländerstütze

7.        Geländerstütze Mitte

8.        Diagonale

9.        Stange

10.     Gitterträger

11.     Handlauf / Geländerholm

12.     Seitengeländer

13.     Zusatzriegel

14.     Belagteil / Belagboden

15.     Durchstiegsboden

16.     Etagenleiter

17.     Leiterstütze

18.     Bordbrett Holz

19.     Verankerung

20.     Konsole

21.     Gerüstabstützung

22.    Schutzdachausleger

Abbildung 2

Abbildung 3

 

Oberste Gerüstlage

 

Bei Abständen bis 0,3m von Belagkante bis Fassade sind auf der Innenseite keine Geländerholme und Zwischenholme notwendig.

Abbildung 4

 

Bei Abständen größer 0,3m von Belagkante bis Fassade sind auf der Innenseite Handläufe und Zwischenholme, als Absturzsicherung, notwendig. Abbildung 5

 

Es ist über allen Lagen ein Bordbrett, zum Schutz gegen vom Belagboden herunterrollende Gegenstände, sowohl auf der Innen- als auch auf der Außenseite zu montieren.

 

Die in Abbildung 4 und Abbildung 5 abgebildete doppelte Belagsbreite wird als Arbeitsfläche über mindestens 2 Gerüstfelder auf der obersten Gerüstlage benötigt.

 

Der Belagboden der letzte Gerüstlage darf maximal 0,6 m unterhalb der Traufenkante liegen.

 

 

Abbildung 4

Abbildung 5

 

Zusätzliches Gerüstfeld

 

In einem Gerüstfeld mit doppelter Belagsbreite ist eine zusätzliche Lage ohne Durchstiegsboden, wie in Abbildung 6 gezeigt, zu stellen.

 

Ebenfalls werden oberhalb des zusätzlichen Belagbodens keine Geländerholme benötigt. Bordbretter sind auf der Außenseite zu montieren. Abbildung 7

 

Diese Ebene dient als reine Ablagefläche für vom Dach gereichtes Material und Werkzeug.

 

Abbildung 6

Abbildung 7

 

 

 

Hinweis: Sind Verankerungen in der Fassade unumgänglich, so ist zuvor der Eigentümer darüber zu informieren. Beim Rückbau des Gerüstes sind die zuvor entstandenen Löcher wieder wärmebrückenfrei, spritzwasserdicht und farb- sowie strukturecht wieder herzustellen.

 

Weitere Informationen zur Ausführungsrichtline erhalten Sie unter:

Benjamin Wagner

Email: Benjamin.Wagner@energietechnik-nrw.de

Tel.: +49 1701878370

Quellenangaben:

BG ETEM; https://www.bgetem.de/redaktion/medien-service/dokumente-und-dateien/etem/pdf/etem-3-2023.pdf

BG Bau; https://www.bgbau.de/fileadmin/Medien-Objekte/Medien/Bausteine/408/408.pdf

BG Bau; https://www.bgbau.de/fileadmin/Medien-Objekte/Medien/DGUV-Informationen/201_011/201_011.pdf