Photovoltaik-Betreibererklärung zum Nullsteuersatz (§12 Abs. 3 UStG)

profitieren Sie vom Nullsteuersatz für bestimmte private Photovoltaikanlagen
Ab dem 01. Januar 2023 gilt, dass die wesentlichen Komponenten von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern mit 0% Mehrwertsteuer (Nullsteuersatz) berechnet werden können. Diese Regelung ist für alle Photovoltaik- oder Batteriespeicheranlagen anwendbar, welche auf oder in der Nähe von Privatwohnhäusern, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeitgen genutzt werden, installiert sind oder werden. Da nicht jede Anlage bereits über das Marktstammdatenregister einsehbar ist, muss ein anderer Nachweis erbracht werden, um die Senkung der Mehrwertsteuer anwenden zu können. Zu diesem Zweck füllen Sie bitte das Formular vollständig aus.
Im Anschluss wird für Sie ein PDF Dokument generiert und automatisch an uns und an Sie per E-Mail versendet.

Photovoltaik-Betreibererklärung zum Nullsteuersatz (§12 Abs. 3 UStG)

Angaben zum Betreiber

Angaben zur Anlage

Erklärungen des Bestellers

Ingenieurgesellschaft für
Energietechnik NRW mbh
Elsa-Brändström-Str. 103B
44795 Bochum
Geschäftsführer:
Dipl.-Ing. Johannes Golücke
Dipl.-Ing. Benjamin Wagner
Bankverbindung: DKB Berlin
USt-ID: DE361913019
Steuernummer: 350/5718/2823
Amtsgericht: Bochum HRB 20879
IBAN: DE14 1203 0000 1027 8574 71

Nach dem Absender des Formulars erhalten Sie die Vollmacht mit Ihren Angaben als PDF per E-Mail.

Sollten Sie Rückfragen haben wenden Sie sich bitte an:
Energiewende@Energietechnik-NRW.de
oder per Telefon an +49 170 1878370

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